MAXX Bikes sind Spitze - robust und langlebig. Wir begleiten unsere Kunden auch viele Jahre nach dem Kauf als verlässlicher Partner. Und stellen dies mit einer umfassenden und weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Garantieleistung und einer kulanten Crash Replacement Regelung unter Beweis. Im Einzelnen garantieren wir:

 

    1.       10 Jahre Garantie auf MAXX-Produkte

 

MAXX garantiert für insgesamt 10 Jahre die Verarbeitungs - und Materialmängelfreiheit an privat genutzten MAXX-Produkten, ausgewiesen und gekennzeichnet durch das MAXX-Logo, insbesondere Rahmen.

Bis einschließlich dem 5. Jahr ab Registrierungsdatum gewähren wir 100 % Garantie, nach dem 5. Jahr bis einschließlich dem 10. Jahr ab Registrierungsdatum erheben wir einen Nutzungs-Eigenanteil in Höhe von 50 % des zum Zeitpunkt der Schadens aktuellen Verkaufspreises des Austauschteils. Dafür erhält der Kunde ein Bauteil auf neuestem Stand der Technik.

MAXX wird nach seiner Wahl das schadhafte Bauteil gegen gleiche oder wertgleiche Produkte bzw. Nachfolgeprodukte austauschen oder instand setzen, Nachbesserungen sind zulässig.   Voraussetzung für diese umfassende Garantieleistung ist die Registrierung des Bikes und der auf der Rückseite dieses Hefts im Service-Protokoll nachgewiesene jährlicher Service durch einen Fachbetrieb.

Die Garantieleistung umfasst keine Anbauteile wie z.B. Dämpfer und keine Nebenkosten wie z.B. Umbau - bzw. Frachtkosten. Sollte das Datum der Registrierung um mehr als 1 Monat vom Datum der Lieferung von MAXX an den Verkäufer abweichen, so gilt das Lieferdatum an den Verkäufer.   Für Verschleißteile und sicherheitsrelevante Bauteile wie z.B Lenker - benannt in der MAXX Gebrauchsanleitung - sowie in allen Punkten, die hier nicht im Einzelnen geregelt sind, gilt die gesetzliche Gewährleistung.

 

     2.     Bauteile anderer Markenhersteller – z.B. Shimano, Sram, Magura, Marzocchi, Mavic

 

Hier gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-Regelungen. Manche Hersteller bieten eine erweiterte Herstellergarantie, die MAXX ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Verbraucher abtritt. Die Garantieabwicklung dieser Bauteile erfolgt grundsätzlich zwischen dem Verkäufer und der zuständigen Servicestelle des jeweiligen Markenherstellers.

 

Die gesetzliche Gewährleistung und die erweiterte Herstellergarantie erlischt bzw. gilt nicht .....

Stand 15.07.2010