Garantie

Mobilitäts-Garantie


MAXX Bikes sind Premiumprodukte - robust und langlebig. Wir begleiten Sie auch viele Jahre nach dem Kauf als verlässlicher Partner mit einer weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Garantieleistung.

(a)10 Jahre erweiterte MAXX Herstellergarantie auf Rahmen und Starrgabeln


Die erweiterte MAXX Herstellergarantie ist eine freiwillige Garantieleistung, welche die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in keiner Weise beeinflusst.
Die erweiterte MAXX Herstellergarantie gilt für alle registrierten MAXX Räder und MAXX Rahmen – hier eingeschlossen sind verbaute Maxx Starrgabeln. Alle weiteren verbauten Komponenten werden von der Garantie eines jeweiligen Markenherstellers oder dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht abgedeckt.


Welche Umfänge hat die erweiterte Herstellergarantie des Fahrradherstellers MAXX?

  • MAXX garantiert für insgesamt 10 Jahre die Verarbeitungs- und Materialmängelfreiheit an privat genutzten MAXX Rädern mit darin verbauten MAXX Rahmen & MAXX Starrgabel. Bis einschließlich dem 5. Jahr ab dem Kauf bzw. dem Registrierungsdatum gewähren wir 100 % Garantie, nach dem 5. Jahr bis einschließlich dem 10. Jahr ab Registrierungsdatum erheben wir einen Nutzungs-Eigenanteil in Höhe von 50 % des zum Zeitpunkt des Schadens gültigen Verkaufspreises des Austauschteils.
  • MAXX behält sich vor, ein schadhaftes Bauteil gegen ein gleichwertiges oder gleiches Produkt bzw. Nachfolgeprodukt auszutauschen oder instand zu setzen- Nachbesserungen sind zulässig. Die Garantieleistung umfasst weder erforderliche Anbauteile wie z.B. Dämpfer noch Nebenkosten wie z.B. Umbau - bzw. Frachtkosten. Im Falle eines benötigten E-Bike Systemupgrade sind die Kosten vom Kunden selbst zu tragen.
  • Sollte ein Austausch oder eine Reparatur nicht möglich sein, behält sich MAXX vor, den Kaufpreis in Abzug einer Nutzungsgebühr gegen Einsendung des Rades zu vergüten. Die Nutzungsgebühr wird anhand der marktüblichen Wertminderung bei Fahrrädern pro angefangenes Jahr ab Kaufdatum bestimmt. 

Siehe Tabelle:

Nach dem 1. Jahr 20%
Nach dem 2. Jahr 35%
Nach dem 3. Jahr 50%
Nach dem 4. Jahr 60%
Nach dem 5. Jahr 70%
Nach dem 6. Jahr 80%
Nach dem 7. Jahr 85%
Nach dem 8. Jahr 90%
Nach dem 9. Jahr 95%



Wie erhalte ich die erweiterte Herstellergarantie?

  • Wenn Sie Ihr MAXX Rad oder MAXX Rahmenset binnen 30 Tage mithilfe Ihres individuellen Konfigurationscodes unter „ Registrierung Bike/Rahmen" registrieren, erhalten Sie automatisch einen Eigentümerpass, welcher Vorrausetzung für die erweiterte Herstellergarantie von 10 Jahren ist.

Wann erlischt bzw. greift die erweiterte Herstellergarantie nicht?

  • Bei nicht durchgeführter Registrierung binnen 30 Tage ab Kaufdatum.
  • Bei nicht durchgeführter Wartung in den vorgeschriebenen Serviceintervallen, wie in der Pflege und Wartungsanleitung beschrieben.
  • Bei unsachgemäßem Gebrauch und Nichtbefolgen der Bedienungs- Pflege- und Wartungsanleitung, die beim Kauf ausgehändigt und quittiert wurde.
  • Bei Korrosion.
  • Für die Beschichtung oder optische Mängel, welche nicht auf Material- und Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.
  • Bei Besitzerwechsel.
  • Bei (Vor)Schädigungen durch Sturz, Unfall- oder Transportschaden.
  • Bei Abänderung der ausgelieferten Spezifikation des Rades, z.B. durch nachträgliche Montage von nicht durch MAXX freigegebene Bauteile.
  • Bei höherer Gewalt, bzw. durch Ereignisse, die nicht durch MAXX verantworten sind.
  • Bei Mängeln, die aus Folgeschäden resultieren, nachdem der erstmalig aufgetretene Mangel nicht unverzüglich bei MAXX oder bei einem anderen Fachbetrieb begutachtet und repariert bzw. beseitigt wurde. Der Fachbetrieb muss aus seiner Fachkenntnis über das weitere Verfahren entscheiden, ggf. aus Sicherheitsgründen die Weiterbenutzung des Rads bzw. eines Bauteils untersagen.
  • Bei einem bereits abgewickelten Garantiefall ist eine Garantieverlängerung des neuen Rahmens bzw. Gabel nicht möglich. Die Garantielaufzeit ist hiervon nicht betroffen.

Mein Schaden fällt nicht unter die erweiterte Herstellergarantie?

  • MAXX begleitet seine Kunden auch bei Schadensfällen durch Unfälle oder Fehlbenutzung, die nicht unter die Garantie fallen. Wir bieten dazu für alle privat genutzten MAXX -Produkte, ausgewiesen und gekennzeichnet durch das MAXX-Logo, günstige Austauschpreise an. Demnach gewährt MAXX jedem registrierten Kunden für die Dauer von 10 Jahren einen Crash-Replacement Rabatt von 50 % auf den aktuellen Verkaufspreis gegen Einsendung des defekten Bauteils.

 

(b)Gewährleistung und Garantie von Drittanbieterkomponenten


Welche Regelungen gibt es für Komponenten von Dritt-Herstellern?

  • Auf Bauteile anderer Markenhersteller gilt die 24-monatige gesetzliche Gewährleistungs-Regelung des jeweiligen Herstellers. Sollte ein Hersteller eine erweiterte Herstellergarantie anbieten, wird diese von MAXX ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Käufer abgetreten. Wurde das Rad nicht direkt bei MAXX gekauft, erfolgt die Abwicklung der erweiterten Herstellergarantie dieser Bauteile - ohne Inanspruchnahme von MAXX – zwischen dem Fachhändler und der zuständigen Servicestelle des jeweiligen Markenherstellers.

Serviceleistungen von Drittanbietern oder Dritt-Herstellern

  • Serviceleistungen, die von Maxx nicht im eigenen Haus durchgeführt werden, sind durch die Gewährleistung eines herstellerautorisierten Servicedienstleisters abgedeckt und werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Kunden abgetreten.

 

(c)Wie kann ich einen Garantie- oder Gewährleistungsfall einreichen bzw. anmelden?

  • Zur Einreichung eines Garantie- oder Gewährleistungsfall nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Halten Sie hierfür bitte alle erforderlichen Unterlagen wie Kaufbeleg, Eigentümerpass und Service-Nachweise bereit. Sollte Sie das Produkt bei einem unserer Fachhändler bezogen haben, wenden Sie sich bitte direkt an diesen. Sollte ihr Fachhändler nicht mehr existieren, können Sie sich an einen anderen MAXX Fachhändler wenden.

 

 Stand 22.02.2022

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